Der Synodalrat der katholischen Kirche im Kanton Zürich beauftragt gemäss Wahlanordnungsbeschluss vom 16. März 2026 die Kirchgemeinde bzw. die politische Gemeinde Kilchberg mit der Durchführung der Wahl (Art. 21 und 22 Kirchenordnung (KO) der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich vom 29. Januar 2009 (KO; LS 182.10) i.V.m. § 15 Kirchgemeindereglement (KGR) vom 29. Juni 2017 (KGR; LS 182.60)).
Der erste Wahltermin ist am Sonntag, 28. Februar 2027. Es wird das Vorverfahren mit der Möglichkeit der stillen Wahl angewandt (Art. 22 KO i. V. m. §§ 49 ff. GPR).
- 1 Mitglied der Synode der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen, die Mitglied der römisch-katholischen Kirche sind und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Kilchberg haben.
Auf dem Wahlvorschlag müssen die Kandidierenden mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf inkl. Angabe zu einem etwaigen Anstellungsverhältnis nach der Anstellungsordnung der römisch-katholischen Körperschaft, Adresse, Heimatort bzw. Heimatland und dem Zusatz „bisher“ (im Falle, dass die Person das Amt bereits innehat) aufgeführt werden. Zudem ist anzugeben, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten Mitgliedern der römisch-katholischen Kirche mit politischem Wohnsitz in Kilchberg unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden am Freitag, 4. Dezember 2026, nach Ablauf der ersten 40-tägigen Frist (Mittwoch, 25. November 2026), veröffentlicht. Innert einer zweiten 7-tägigen Frist, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden. Es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Das Formular für die Wahlvorschläge kann hier heruntergeladen werden.
Die Gemeinde Kilchberg als wahlleitende Behörde erklärt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt, wenn die Zahl der Wahlvorschläge der Zahl an zu besetzenden Stellen entspricht und die zunächst vorgeschlagenen Personen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen (§ 54 GPR). Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, werden die Erneuerungswahlen mit gedruckten Wahlzetteln durchgeführt (Art. 22 KO i. V. m. §§ 49 ff. GPR). Der Wahltermin ist am Sonntag, 28. Februar 2027.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 6. Juni 2027 statt. Gemäss § 84a. GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeindeverwaltung Kilchberg, Bereich Präsidiales, Alte Landstrasse 110, 8802 Kilchberg gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der katholischen Kirche im Kanton Zürich, Rekurskommission der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte, Florastrasse 1, 8008 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
