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Rechnungsprüfungskommission

Kurzbeschrieb

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist die erste Stufe der Finanzaufsicht. Sie ist zuständig für die Kontrolle des Finanzhaushalts der Kirchgemeinden.
Ihr kommt die Prüfung des Finanzhaushalts und des Rechnungswesens nach finanzpolitischen und finanztechnischen Gesichtspunkten sowie nach finanzieller Angemessenheit zu. Sie prüft das Budget, die Jahresrechnung sowie alle Geschäfte von finanzieller Tragweite zuhanden der Kirchgemeindeversammlung (§60 KGR).
Im Unterschied zur Kirchenpflege besitzt die RPK jedoch keinerlei Verwaltungs-, Weisungs- oder Sanktionsbefugnisse. Es ist ihr jegliche direkte Mitwirkung in der Verwaltung untersagt. Namentlich ist ihr verwehrt, hoheitliche Verfügungen zu treffen, Rechtsgeschäfte im Namen der Kirchgemeinde abzuschliessen oder der Kirchenpflege und den Angestellten Weisungen im Bereich der Kassen-, Buch- und Rechnungsführung zu erteilen bzw. Kompetenzüberschreitungen in finanziellen Angelegenheiten zu sanktionieren.
Es ist der RPK auch nicht möglich, selbständig Geschäfte vor die Kirchgemeindeversammlung oder an die Urne zu bringen. Sie hat ausschliesslich die Anträge der Kirchenpflege an die Kirchgemeindeversammlung zu prüfen.

Namensliste mit Funktion

  • Urs Ruggli (Präsident)
  • Philipp Hartmann (Aktuar)
  • Andreas Eckert (Mitglied)
  • Jens Ostheeren (Mitglied)
  • Urs Rohner (Mitglied)